Am 25 Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO – Datenschutzgrundverordnung) in Kraft.

Viele Unternehmen und IT-Verantwortliche fragen sich: „Betrifft mich diese Änderung?“

Wir haben eine klare Antwort für Sie: „JA“

Was bedeuten zukünftige Verstöße gegen diese Richtlinien?
„Eine wesentliche Änderung bringen die neuen Vorschriften bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen. Zum einen können Verstöße jetzt mit erheblich höheren Bußgeldern von 2 % des weltweiten Umsatzes oder mit bis zu 10 Mio. Euro von den Aufsichtsbehörden geahndet werden. Bei schweren Verstößen sind sogar 4 % oder 20 Mio. Bußgeld möglich.“

Welche Punkte und Geschäftsbereiche betreffen diese neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen betreffen alle Stellen und Daten an denen Sie Informationen über eine Person speichern. Die Freigabe zur Speicherung dieser Daten, sowie die Handhabung der Daten wird zukünftig wesentlich strenger behandelt.
Ebenso sind ein „Recht auf Löschung“ ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ sowie  eine  zukünftige „Rechenschaftspflicht“ klar geregelt. Letzteres besagt, dass auf Aufforderung Datenverantwortliche die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen müssen.
Ein konkretes Szenario – welches jeden Websitenbetreiber betrifft – ist der Punkt „Einwilligungen einholen„. Zukünftig werden alle Einwilligungen zweckgebunden, nachweisbar und mit der Möglichkeit auf Widerruf umgesetzt werden.

Kurzum wird mit dem neuen EU-Datenschutzrecht ein neues Zeitalter des Internets beginnen. Manche Änderungen sind sehr drastisch und extrem. Gerade deswegen raten wir bereits heute dazu, sich mit diesen neuen Gesetzten zu beschäftigen und die ersten Vorkehrungen zu treffen.

Mit in Kraft treten der neuen Regelungen werden Abmahnanwälte eine neues Geschäft finden, und dieses wahrscheinlich auch nutzten. An dieser Stelle können wir nur vorbeugend über die kommenden Änderungen informieren und raten die eigene Datenhaltung, Websiten, Online-Formulare und Bestellprozesse auf die neuen Regelungen zu prüfen und ggf. frühzeitig anzupassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung wie genau bei Ihnen mit solchen Daten umgegangen wird.

Wir wünschen allen Kollegen, Kunden und Lieferanten einen „Happy SysAdminDay“.

Der System Administrator Appreciation Day (englisch appreciation „Anerkennung“) ist ein jährlicher Gedenktag an Systemadministratoren.

Der Gedenktag soll dazu dienen, dem Systemadministrator, der seinen Aufgaben üblicherweise im Hintergrund – ohne große Aufmerksamkeit zu erregen – nachgeht, einmal im Jahr für seine gute Arbeit zu danken. Obwohl die Schaffung dieses Gedenktages sicher einige humoristische Aspekte hat, ist der ernste Hintergrund dahinter, auch einmal den Menschen zu danken, deren Arbeit man nicht immer unmittelbar bemerkt und die man normalerweise nur ruft, wenn etwas nicht funktioniert.

Definition: https://de.wikipedia.org/wiki/System_Administrator_Appreciation_Day

 

Wir haben mit unserem Kunden, Lieferanten und Freund SEK Schrupp an der diesjährigen Xletixs-Challenge in Berlin teilgenommen. Die Feuerprobe zeigt, dass wir ein tolles Team sind und uns in jeder Situation Schulter an Schulter zur Seite stehen :-}

Unser Motto: „Strong alone, Unstoppable together“

Die Eindrücke der diesjährigen Challenge wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten, und haben diese in einem kurzen Video zusammengestellt.

Die nächste Challenge folgt… :-}

 

 

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir – ab sofort – ein „neues Zuhause“ haben.

Unsere neuen Geschäftsräume finden Sie unter folgender Adresse:
Baebeca Solutions
Genklerhardt 6
51647 Gummersbach

Wir bitten Sie, ggf. unsere alte Adresse (Am Sandberg 12, 51643 Gummersbach) in Ihren Systemen zu aktualisieren.

Die neuen Räumlichkeiten sind zwar – wie das bei einem Umzug manchmal so ist – noch nicht ganz fertig. Trotz dessen darf sich natürlich jeder auf einen Kaffee eingeladen fühlen.

Mit dem Jahreswechsel 2017 ist der Support für PHP Version 5 ausgelaufen. Die letzte Version PHP 5.6 wird zukünftig nur noch mit Sicherheitsupdates versorgt. Die älteren PHP 5 Versionen sind bereits seit längerem aus dem Support gelaufen, und werden seit geraumer Zeit nicht mehr gepflegt und sollten nicht mehr verwendet werden.

Der Nachfolger PHP 7 ist bereits seit Dezember 2015 verfügbar und sollte spätestens von nun an genutzt werden. Sofern Ihre Applikationen noch auf der – nun – veralteten Version PHP 5 aufgebaut sind, raten wir zu einem Update auf die aktuelle Version PHP 7.